Baumeister Armin und Katharina Kessler-Stiftung

Die 2001 errichtete Stiftung unterstützt sozial tätige Institutionen und Organisationen in der Schweiz, welche die Betreuung und Wiedereingliederung von Jugendlichen (exklusive Drogenabhängige) zum Ziel haben.

Die Destinatäre sollen in der Regel gemeinnützige, steuerbefreite, nach schweizerischem Recht gegründete Institutionen mit Sitz in der Schweiz sein, die in der Schweiz tätig sind. Keine Beiträge dürfen Institutionen erhalten, die vorwiegend oder ausschliesslich Personen im Ausland unterstützen. Die Destinatäre haben in der Regel die Kriterien der ZEWO zu erfüllen.

Der Stiftungsrat kann bis maximal drei Institutionen mit anderem Zweck namentlich bestimmen, welche in den Genuss von wiederkehrenden Beiträgen kommen.

Auf Gesuch hin kann der Stiftungsrat in einem beschränkten Rahmen auch Beiträge an andere gemeinnützige oder kulturelle Organisationen (z.B. Ortsverein Oberwangen) ausrichten.

Kontakt:
Kesslerstiftung
Postfach 1
3173 Oberwangen